Heute in der taz (Online-Ausgabe) ein Einblick in das kriminelle Innenleben der Antifa Freiburg.
Beim Lesen sind mir einige Fragen gekommen, die ich hier wiedergeben möchte:
Wer ist denn die „Antifa“? Welche Personen stehen dahinter? Welche Legitimation haben sie? Die taz stellt zwar zaghafte Fragen, lässt sich aber mit Plattheiten abfertigen. Fazit: Es wird von einer anonymen Organisation mit anonymen Mitgliedern gesprochen, die eine unbekannte formelle oder informelle Agenda hat. Damit gibt der Journalist dem Leser nicht die Möglichkeit, die gelieferten Informationen zu bewerten. Der Leser wird zum Gläubigen oder Ungläubigen. Guter Journalismus? Muss jeder für sich beantworten. ich möchte wissen, nicht glauben!
Nach meinem Verständnis des Rechtsstaates entscheidet die Justiz, was Recht und Unrecht ist. Die Antifa hält das anders. Zitat:
„Bisher haben wir noch niemand zu Unrecht beschuldigt.“
„Bisher hat es jedenfalls keinen Fall gegeben, in dem einem geouteten Nazi etwas passiert ist, was wir für unangemessen hielten. Wenn am Wohnort eines Nazis warnende Flugblätter an die Nachbarn verteilt werden, finden wir das ausdrücklich gut. Und wenn die taz beim Arbeitgeber eines Geouteten anruft und der dann den Job verliert, freuen wir uns.“
„Die Persönlichkeitsrechte von Nazis interessieren uns tatsächlich nur wenig.“
Wenn es um die politische Gesinnung von „Nazis“ (die Definition des Begriffes bleibt unbestimmt) muss man also das Antidiskriminierungsgesetz nach Ansicht der Antifa nicht anwenden. Denen kann man eine Wohnung verweigern bzw. ihren Job kündigen. Damit ich nicht falsch verstanden werde, ich möchte, dass Straftaten jeglichen Couleurs unabhängig von der Person entschieden verfolgt werden. Aber politische Gesinnung (auch wenn sie mir überhaut nicht gefällt) ist per se noch keine Straftat. Ich glaube auch die Akteure der Antifa würden sich zu Recht und mit Vehemenz nach dem Rechtsstaat rufen, würde ihnen ihr Chef kündigen, weil sie sich in der Freizeit politisch engagieren.
Ein Rechtsstaat behandelt alle Menschen gleich, unabhängig der politischen Gesinnung im Rahmen der gesetzlichen Normen. Wer sich selbst zum Richter über Recht und Unrecht, „richtiger“ oder „falscher“ Gesinnung aufschwingt, bewegt sich außerhalb des Grundgesetzes und muss bei einer hier aufgezeigten aggressiven und anonymen Vorgehensweise als verfassungsfeindlich eingestuft werden. Hinzu kommt, besonders mutig und glaubwürdig ist anonymes Denunzieren nie.