Stabile Rahmenbedingungen und ein verlässliches politisches Umfeld sowie wirtschafts-freundlich gestaltete Gesetzgebungen sind für erfolgreiches Unternehmertum und damit die soziale Marktwirtschaft wesentliche Grundvoraussetzungen.
Die IHK Südthüringen erwartet von der Landespolitik Thüringens:
- Für jede gesetzliche Neuregelung muss ein nachvollziehbares Regelungsbedürfnis bestehen.
- Gesetzliche Regelungen im Interesse des Landes dürfen nicht zu Lasten der Wirtschaft erfolgen.
- Das in Vorbereitung befindliche Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz ist zu vermeiden bzw. im Einvernehmen mit der Wirtschaft zu gestalten. Kernpunkte zur Erteilung des Einvernehmens durch die Südthüringer Wirtschaft sind:
a) Lohnkostenerstattung durch das Land,
b) Betriebsgrößenklausel,
c) Beteiligung der Arbeitnehmer an der Freistellung aus dem eigenem Urlaubsanspruch,
d) Weiterbildung des Ehrenamtes (freiwillige Feuerwehr usw.) statt gesellschaftspolitischer Weiterbildung. - Erhöhte Bürokratie und aufwendige Genehmigungsverfahren müssen unterbunden werden.
- Der eingeschlagene Weg der Haushaltskonsolidierung ist im Interesse der Erhaltung der Handlungsfähigkeit des Landes nicht zu verlassen.
- Aufgabenorientierte Finanzierungszuschüsse aus dem Länderfinanzausgleich, dem Umsatzsteuerausgleich und den Bundesergänzungszuweisungen sind zu erhalten.
- Der Grundsatz der Konnexität muss stärker als bisher bei der Übertragung von Bundesaufgaben an das Land bzw. an Kommunen Anwendung finden.
- Die Kommunalverwaltungen müssen unternehmensnah und unternehmerfreundlich agieren.