Rekommunalisierung mit Augenmaß (Wirtschaftspol. Grundpositionen der IHK Südthüringen 2013)

Die Schaffung optimaler Standortbedingungen für wirtschaftlich tätige Unternehmen bedarf starker Kommunen, die ihre Aufgaben optimal und im Rahmen des Kommunalrechts erbringen. Die Konzentration des kommunalen Handelns auf die Kernaufgaben der Daseinsvorsorge ist eine Voraussetzung für erfolgreiche Wirtschaftspolitik mit dem Ziel der Entfaltung der sozialen Marktwirtschaft.

Die IHK Südthüringen vertritt folgende Positionen:

  1. Eine marktwirtschaftliche Güter- und Leistungsversorgung verspricht ein nachfrage-gerechtes Angebot mit optimalen Kostenstrukturen und Preisen.
  2. Grundsätzlich ist das Agieren der öffentlichen Hand auch weiterhin auf die Kernaufgaben der Daseinsvorsorge zu beschränken.
  3. 3. Die durch die Kommunalordnung zugewiesenen Handlungsspielräume der Kommunen hinsichtlich wirtschaftlicher Betätigung dürfen nicht erweitert werden. Eine Änderung der Kommunalordnung, um kommunale wirtschaftliche Tätigkeit auszudehnen, wird abgelehnt.
  4. Die Rückübertragung von kommunalen Aufgaben, die in der Vergangenheit von pri-vatwirtschaftlichen Unternehmen erbracht wurden, muss auf Sachverhalte beschränkt bleiben, bei denen das unternehmerische Handeln der Kommune zu einer wirtschaftlich effizienteren Aufgabenerfüllung und damit zu einem nachweisbaren Nutzen für die Bürger der betroffenen Gebietskörperschaft führt.
  5. Infrastrukturunternehmen der Kommunen, die infolge von Liberalisierungsbemühun-gen des Gesetzgebers im marktwirtschaftlichen Wettbewerb stehen, dürfen aufgrund ihrer Gesellschafterstruktur keine Wettbewerbsvorteile gegenüber Unternehmen der Privatwirtschaft erlangen. Insbesondere ist ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten der privaten Unternehmen zu verhindern.
Werbung
Dieser Beitrag wurde unter Energie, Versorger, Wirtschaft, Wirtschaftsförderung abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.