Förderperiode 2014 – 2020 nachhaltig gestalten (Wirtschaftspol. Grundpositionen der IHK Südthüringen 2013)

Oberste Priorität muss die Förderung des Unternehmensbestandes haben. Sowohl die Investitionsförderung (GRW) als auch Innovations- und Außenwirtschaftsförderung bleiben wichtige Säulen der Förderpolitik. Der bisherige Förderimpuls zur undifferenzierten Schaffung neuer Arbeitsplätze erweist sich aufgrund der nachhaltig guten Verfassung des Thüringer Arbeitsmarktes als nicht mehr zeitgemäß. Qualität der Arbeitsplätze und Produktivitätserhöhung müssen die alte Zielsystematik ersetzen.
Die IHK Südthüringen fordert:

  1. Produktivitätserhöhung und Anhebung der Zahl der Arbeitsplätze von hochqualifizierten Fach- und Führungskräften statt undifferenzierter Schaffung von Arbeitsplätzen als neues Zielsystem der Wirtschaftsförderung,
  2. Konzentration der Wirtschaftsförderung auf Bestandsunternehmen,
  3. Verzicht auf sektorale und regionale Förderausschlüsse,
  4. zeitnahe Bearbeitung und Transparenz der Förderverfahren,
  5. minimale Bürokratie und hohe Planungssicherheit,
  6. gleiche Zugangschancen zur Förderung für alle KMU, d. h. keine Förderung auf Basis von „Lettern of Intent“,
  7. Fortsetzung der Förderung von öffentlichen Infrastrukturinvestitionen, die geeignet sind, dem Anstieg der Standortkosten entgegenzuwirken (z. B. Abwasserbereich).
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