Akteneinsicht zur Prüfung des Wasserpreises beim ZWAS

Gestern morgen Punkt 9:00 Uhr stand ich auf dem weiträumigen Flur im Haus 1 des Thüringer Landesverwaltungsamtes vor Zimmer 3308. Telefonisch hatte ich mit der zuständigen Bearbeiterin einen Termin zur Akteneinsicht vereinbart, bei dem ich Informationen darüber erhalten wollte, in welchem Umfang und was genau vom ThLVwA bezüglich der exorbitanten Preiserhöhung des ZWAS zu Beginn des Jahres geprüft wurde.

Ich fand ein unverschlossenes aber unbesetztes Büro vor. Höflich wie ich bin, wartete ich trotzdem auf dem Flur und eine nette Dame half mir bereitwillig die Kollegin zu suchen, die dann auch herangeeilt kam.

Freundlich erläutete ich mein Anliegen, mehr Einzelheiten über die Prüfung zu erfahren. Daraufhin legte mir die Mitarbeiterin einen dicken Aktenordner auf den Tisch und sagte in einem frostigen Ton: Akteneinsicht gibt es, weiter nichts. Hoppla, dachte ich, ist da jemand mit dem falschen Fuß aufgestanden. Demütig beugte ich mich also über die Akte und versuchte mich darin zu orientieren. Dies war nicht ganz einfach, da in der Akte Vorgänge bis in die 90er Jahre enthalten waren, ohne irgendwelche Trennblätter und Beschriftungen. Nach dem Motto: „Nur das Genie beherrscht das Chaos“ verschaffte ich mir einen Überblick und es ergaben sich einige Verständnisfragen für mich. In ergebener Unterwerfung stellte ich diese und erhielt mehrfach Antworten wie: weiß ich nicht mehr, ist schon ein Jahr her usw.

Diese seltsamen Erinnerungslücken nahm ich auch untertänigst hin und wollte dann einige Blätter der Akte kopiert haben. „Das kostet aber Geld!“ war die reflexhafte Antwort der nicht netten Mitarbeiterin. Dies sei wohl unvermeidlich, antwortete ich, worauf sie sinngemäß entgegnete, sie wisse gar nicht, ob sie mir Kopien herausgeben dürfe. Gedanklich nicht unvorbereitet entgegnete nun ich, sie möchte mir dann diese Ablehnung meines mündlichen Antrages auf Herausgabe der Kopien doch bitte schriftlich bestätigen. Jetzt kam Bewegung in die Sache: Ihr reiche es jetzt endgültig, sie hole jetzt ihre Vorgesetzte. Prima dachte ich, vielleicht finde ich bei ihr mehr Entgegenkommen. Die Hoffnung starb zuletzt, denn die nette Vorgesetzte, mit der ich auch schon mal telefoniert hatte, fertigte mich beamtenmäßig routiniert ab: Wir prüfen Ihren Antrag und werden uns bei Ihnen melden.

Nicht ganz zufrieden mit dem Ergebnis von 4 Stunden (inklusive Fahrt von Zella-Mehlis nach Weimar und zurück) vertaner Lebenszeit und 150 gefahrenen Kilometern (bei aktuell 1,50 € je Liter Diesel) muss ich also konstatieren:
Aus der mir vorliegenden Akte und der Totalamnesie der Mitarbeiterin kann ich nichts erkennen, was die Verwendung des Wortes „Prüfung“ rechtfertigen würde. Vielmehr gibt es unaufgeklärte zeitliche Unklarheiten, so z. B. eine Mail der Mitarbeiterin vom 10.08.2011 an den ZWAS, dass die Prüfung keine Beanstandungen ergeben habe, die letzten (abweichenden) Zahlen der Gebührenkalkulation des ZWAS datieren aber vom 11.08.2011. Aus der Akte und den Antworten der Mitarbeiterin geht keine nochmalige Prüfung hervor.

Es wird spannend werden, wenn irgendwann ein Verwaltungsrichter die Akte einsehen will und ggf. die Prüferin befragen wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand diese „Prüfung“ als eine solche anerkennen wird. Damit wackelt auch die Gebührenerhöhung an sich. Schlimm aus der Sicht des Verbrauchers ist die mangelnde Fürsorge von staatlichen Prüfungsinstanzen und damit der Schutz vor staatlicher Preis-Willkür von monopolistischen Wasserversorger. Aber wie heißt es im Sprichwort: „Eine Krähe hackt der anderen keine Auge aus“.

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