Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss KVR 9/11 vom 18.10.2011 klargestellt, dass die Kartellämter ein Auskunftsrecht und die Wasserversorger, unabhängig von ihrer Organisationsform, eine Auskunftspflicht gegenüber dem Kartellamt über ihre Preis- und Kostenstukturen haben. Offen gelassen hat der BGH die grundsätzliche Feststellung, ob die öffentlich-rechtlichen Zweckverbände damit voll der Kontrolle/Rechtsaufsicht der Kartellämter unterstehen. Die Abstellung der Begründung des BGH auf den Unternehmensbegriff läßt eine Zuständigkeit der Kartellämter jedoch sehr warscheinlich werden. Damit alle politischen Ebenen sich der Brisanz des Themas bewußt werden habe ich im Thüringer Landtag und im Bundestag eine entsprechende Petition eingereicht. Die Bundestagspetition (ePetition) kann jeder im Internet mit unterstützen, indem er sich dort registriert und die Öffentliche Petition von mir mitzeichnet. Je mehr sich beteiligen, umso gewichtiger wird sie. Nach knapp zwei Tagen seit der Veröffentlichung haben schon 82 Personen bundesweit die Petition mitgezeichnet.
Hier der Link zur Bundestagspetition: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=23838
Hier der Beschluss des BGH und ein Kommentar eines Mitzeichners. beschluss_bgh_kvr_9_11_2011-11-18